„Integration – es ist normal, verschieden zu sein“

Unsere Schule ist ein Ort, an dem Schülerinnen und Schüler aus verschiedenen Nationen mit unterschiedlichen Religionen und mit verschiedenen kognitiven und sozialen Voraussetzungen eine Gemeinschaft bilden. Sie alle haben gemeinsam Unterricht. Dieser findet nicht nur in den sogenannten Integrationsklassen statt, sondern wird auch in Arbeitsgemeinschaften, Projektgruppen und anderen Ganztagsangeboten fortgesetzt. Alle Schülerinnen und Schüler bemühen sich um gegenseitige Rücksichtnahme und Respekt.

Welche Schülerinnen und Schüler werden integriert?

A

Schülerinnen und Schüler mit nichtdeutscher Herkunft

B

Schülerinnen und Schüler mit sonderpädagogischem Förderbedarf/ mit zeitweise und/oder chronischen Erkrankungen

C

Schülerinnen und Schüler mit Teilleistungsstörungen

LRS-Förderung an unserer Schule

D

Schülerinnen und Schüler mit besonderen Interessen und Begabungen

Wie sieht die Integration in den verschiedenen Bereichen aus?

A

Seit 2011 beschulen wir Schülerinnen und Schüler mit Migrationshintergrund unterschiedlicher Herkunftsländer.

Um die Integration in den jeweiligen Lerngruppen und die erfolgreiche Teilnahme dieser Schülerinnen und Schüler am Schulbetrieb zu ermöglichen ist es unbedingt erforderlich, dass sie Grundkenntnisse der deutschen Sprache erwerben und festigen.

Rechtliche Grundlage zur Förderung dieser Kinder bildet die Eingliederungs- und Schulpflichtruhensverordnung vom 10. August 2017, zuletzt geändert durch Verordnung vom 01. Oktober 2020. In § 5 und § 6 werden die Möglichkeiten der Förderung aufgezeigt. Der Förderunterricht erfolgt durch Binnendifferenzierung im Klassenverband und/oder in einer Vorbereitungsgruppe. Die Einrichtung einer Vorbereitungsgruppe ist an personelle und schulorganisatorische Voraussetzungen gebunden und richtet sich an aktuelle Bedarfe. Der Unterricht dient vorwiegend dem intensiven Erlernen der deutschen Sprache, der Alphabetisierung und der Vorbereitung auf die vollständige Teilnahme am Regelunterricht.

An unserer Schule wird die Sprachfeststellungsprüfung entsprechend § 8 und § 9 geplant und durchgeführt.

Schülerinnen und Schüler, die in die Sekundarstufe I aufgenommen werden, können statt der Teilnahme am Fremdsprachenunterricht eine Sprachfeststellungsprüfung in ihrer Herkunftssprache ablegen. Nach Bestehen der Prüfung, die aus einem schriftlichen und einem mündlichen Teil besteht, ersetzt die Note die Teilnahme an der ersten, zweiten oder dritten Fremdsprache und geht in die Versetzungs- und Abschlussentscheidung mit ein.

Für Englisch kann auf Antrag der Eltern die Note der Sprachfeststellungsprüfung die Bewertung ersetzen, eine Teilnahme am Unterricht bleibt jedoch verbindlich.

Eine nicht bestandene Prüfung in der Herkunftssprache kann einmal wiederholt werden.

Schülerinnen und Schüler, die auf Grund der sprachlichen Defizite in der deutschen Sprache noch nicht ihr Leistungsvermögen abrufen können, erhalten entsprechend § 10 der genannten Verordnung einen Nachteilsausgleich. Auf Antrag und/ oder Empfehlung der Klassenleitung bescheidet die Klassenkonferenz den Umfang, der halbjährlich neu geprüft wird.

Eine bedeutende Rolle im Integrationsprozess leisten unsere Spezialklassen „Ringen“. Viele Schülerinnen und Schüler mit Migrationshintergrund sind sportlich interessiert, ehrgeizig und zielorientiert.

Selbstverständlich ist die Teilnahme an allen Klassenunternehmungen entsprechend der Konzeption Schulfahrten unter Berücksichtigung der sozio – kulturellen Besonderheiten und Traditionen der Kinder und Jugendlichen.

Unsere Schule nahm in den Schuljahren 2017/18 und 2018/19 am Programm Teach First teil. Die Kollegen leisteten eine hervorragende Arbeit zu allen Belangen der Integration, unterstützten sowohl Schüler- als auch Lehrerschaft durch neue Gedanken und Ideen. Diese Erfahrungen fließen auch heute noch in unsere Arbeit ein.

Zielsetzungen:

  • Teilnahme der Schüler mit Migrationshintergrund an Förderkursen zum Erlernen der deutschen Sprache/ Fachsprache
  • Durchführung von Sprachfeststellungsprüfungen
  • Förderung in der Muttersprache nach Angeboten durch externe Träger
  • Ermöglichen eines Schulabschlusses
  • Integration in die Klassenverbände unter Annahme der sozio-kulturellen Besonderheiten/ Abbau von Diskriminierung

B

Für die Friedrich-Ludwig-Jahn Oberschule, Oberschule mit Sportspezialklassen, ist die Integration von Schülern mit und ohne Behinderung ein Schwerpunkt der schulischen Arbeit seit vielen Jahren.

Kinder und Jugendliche lernen im gemeinsamen Unterricht von und miteinander. Dabei gehen wir den Weg des zielgleichen Ansatzes, d.h. für alle Schülerinnen und Schüler gelten die gleichen Lernziele. Ausnahme davon bildet der Förderschwerpunkt „Lernen“. Hier werden Anpassungen an die entsprechenden Niveaustufen des Rahmenlehrplanes vorgenommen. Die individuelle Beobachtung der Leistungsentwicklung der Schülerinnen und Schüler ermöglicht die Anpassung an Regelforderungen und kann zur Aberkennung des Förderstatus bis zum Ende des 8. Schuljahres führen. Entsprechend der Beeinträchtigung wird für alle Förderschwerpunkte über die Gewährung von Nachteilsausgleichen beraten. Über die Art des Nachteilausgleiches entscheidet ein Förderausschussverfahren bzw. er wird nach dem Rundschreiben 11/19 vom 26. Juli 2019 gewährt.

Unsere Schule besuchen Schülerinnen und Schüler mit sonderpädagogischen Förderbedarf

  • im emotionalen und sozialen Bereich
  • bei einer körperlich- motorischen Entwicklungsstörung
  • bei einer Entwicklungsstörung die Sinne betreffend
  • im Lernen

Maßnahmen

In jeder Jahrgangsstufe werden an unserer Schule Integrationsklassen eingerichtet. Die Absenkung der Schülerzahl und die Bündelung der Stunden im Lehrerteam ermöglicht ein individuelles und altersentsprechendes Eingehen auf die Schülerinnen und Schüler unter optimaler Ausnutzung der zur Verfügung stehenden Ressourcen. Das Fachlehrerteam der Integrationsklasse muss sich dabei stets den besonderen Herausforderungen an Differenzierung und individuellem Herangehen stellen. Unser Handeln orientiert sich neben der Fachlichkeit an den jeweils aktuellen Empfehlungen der Kultusministerkonferenz zu den einzelnen Förderschwerpunkten. Die Komplexität der pädagogischen Arbeit verstärkt sich besonders durch die Vielfältigkeit der Lernvoraussetzungen aller Schülerinnen und Schüler einer Oberschule. Nicht immer sind es die Kinder mit einer diagnostizierten Beeinträchtigung, die Schwierigkeiten haben, ihren Platz im schulischen Kontext zu finden.

Kinder mit einem Förderbedarf in der körperlich-motorischen Entwicklung oder die Sinne betreffend – besondere Maßnahmen

Unsere Schule ist mit einem Fahrstuhl ausgestattet und ermöglicht daher diesen Kindern den Zugang zu allen Lernetagen.

Um zusätzliche Belastungen und Anstrengungen zu minimieren wird in den Klassen mit diesem Förderschwerpunkt das Klassenraumprinzip favorisiert. Die sehr gute Zusammenarbeit mit dem Schulträger ermöglicht uns eine sehr zeitnahe und flexible Ausstattung mit besonderen Hilfsmitteln.

Kinder mit einem Förderbedarf im emotionalen und sozialen Bereich – besondere Maßnahmen

Der Umgang mit diesen Kindern erfordert ein enges Netz der Zusammenarbeit zwischen dem Fachlehrerteam der Klasse unter besonderer Leitung der Klassen- und Schulleitung, die Zusammenarbeit mit den Eltern, den Beratungsstellen (EFB), dem Jugend- und Sozialamt, dem Sozialarbeiter der Schule und dem Schulpsychologen. Die Teilnahme an Helferkonferenzen dient der Effektivität der Informationsübermittlung und Umsetzung von Maßnahmen und ist von der Schule gewünscht.

An der Schule sind zwei Sonderpädagogen tätig.

Der Zusammenarbeit mit dem Elternhaus kommt immer mehr Bedeutung zu. Die Offenheit und das gegenseitige Vertrauen, deutlich Probleme zu benennen, Fakten zu analysieren und gemeinsam Wege zum Abbau von oft verfestigten Verhaltensmustern zu gehen, bilden das Fundament für eine erfolgreiche Entwicklungsarbeit im Sinne unserer Schülerinnen und Schüler.

Die Beratungen der Klassenkonferenzen dienen der Ist-Stand-Analyse, der Fortschreibung von Entwicklungsschwerpunkten und dem Austausch über Besonderheiten im Umgang mit der jeweiligen Schülerin und Schüler.

Die Zunahme dauerhaft und/ oder zeitweise gesundheitlich beeinträchtigter Kinder ist auch an unserer Schule zu verzeichnen. In Klassenkonferenzen zu Beginn des Schuljahres weisen die Klassenleitungen auf diese Besonderheiten hin und sensibilisieren für die Vielfalt und für notwendige Maßnahmen. Entsprechend dem Rundschreiben werden nach Diagnostik und Antragstellung durch die Eltern Nachteilsausgleiche gewährt.

C

Schülerin oder Schüler mit einer LRS/ Dyskalkulie

Grundlage der schulischen Arbeit bildet jeweils die VV LRS(R) vom 17. August 2017

LRS

  • Förderung in Gruppen nicht parallel zum Unterricht bzw. binnendifferenziert
  • KollegInnen mit der entsprechenden Fachkompetenz
  • Fortbildung der KollegInnen, Aktualisierung der Fördermaterialien
  • Gewährung eines Nachteilsausgleiches, Verfahren zu Schulbeginn
  • Schülerinnen und Schüler mit LRS in der Prüfung – Nachteilsausgleich in Form von Zeit Zugabe und technischen Hilfsmitteln

In den letzten Jahren ist eine Zunahme der Schüler/Innen mit dieser Teilleistungsstörung zu verzeichnen. Die Struktur der Förderung wird in jedem Schuljahr neu geplant und hängt von den personellen Gegebenheiten ab.

Die Inhalte der Förderung wird durch die Fachkonferenz Deutsch bestimmt.

Dyskalkulie

  • Verfahren zu Beginn des Schuljahres, Erfassung der Schülerinnen und Schüler
  • fachkompetente Förderung nicht möglich, da entsprechend qualifiziertes Personal fehlt,
  • Förderstunden allgemein im Bereich Ganztag
  • Gewährung eines Nachteilsausgleiches in jeder Unterrichtsstunde

In den vergangenen Schuljahren hat sich die Anzahl der Förderbedarfe und die Anzahl der Anträge auf Nachteilsausgleiche deutlich erhöht. Ca. 40 % unserer Schülerschaft erhält einen entsprechenden Bescheid. Die Anforderungen der Lehrerschaft an einen individualisierten, methodisch und didaktisch lernunterstützenden Unterricht unter Beachtung aller Beeinträchtigungen nimmt zu und bedarf einer ständigen Evaluation und dem konzeptionellen Umdenken bzgl. Machbarkeit der aufgemachten Förderbedarfe unter Ausnutzung der bestehenden Ressourcen.

LRS-Förderung an unserer Schule

Abb.: Lese-Rechtschreibschwäche

Ansätze für die Förderung

Motivation
Selbstvertrauen
Lust-Motiv
Stressabbau
Konzentration
Lernstrategien
Symptom- Training

Schwerpunkte der LRS- Förderung

Lesen – mit Texten und Medien umgehen

Lesetechniken, Lesestrategien bewusst einsetzen im Umgang mit Sach- und literarischen Texten

Schreiben

Lernen und Anwenden von Schreibstrategien zur Fehlervermeidung / Arbeit mit Nachschlagewerken

Sprechen und Zuhören

Üben unterschiedlicher kommunikativer Situationen

Jahrgang 7

Anfangsphase

Lese- und Schreibüberprüfungen zur Feststellung der Förderschwerpunkte.

Jahrgang 7 / 8 / 9

Übungsphasen

Möglichst in jeder Förderstunde sollen Konzentrations-, Spiel- und Arbeitsphasen enthalten sein, die in Abhängigkeit von der Förder-Gruppe geplant werde.

Jahrgang 10

Abschlussphase

Vorbereitung auf die Abschlussprüfung durch verstärktes Üben der prüfungsrelevanten Arbeitstechniken.

D

Individuelle Förderung, Arbeitsgemeinschaften, Projekttage

Unsere Schule ist eine vollgebundene Ganztagsschule. Das Ganztagskonzept unterliegt der ständigen Evaluation und Anpassung an die personellen und sächlichen Ressourcen.

Mit der Verknüpfung von Unterricht und außerordentlichen Angeboten verbinden wir folgende Grundsätze und Ziele:

  • Gestaltung der Schule als attraktiver Lern- und Lebensort
  • Angebote zur vertiefenden individuellen Förderung von Schülerinnen und Schüler
  • außerunterrichtliche Angebote zur Stärkung und Förderung von Neigungen und Interessen der Schülerinnen und Schüler

Der zeitliche und organisatorische Rahmen der Ganztagsbetreuung unterliegt den rechtlichen Vorgaben der VV Ganztag vom 21. April 2011, zuletzt geändert durch Verordnung vom 09. Juli 2011, und wird im schulinternen Konzept festgeschrieben.

I. Schwerdt

Stand: Februar 2023