Friedrich-Ludwig-Jahn-Oberschule, Copyright: Handel, Saglam, Stadt Luckenwalde. Benutzung unter Beachtung der Urheberrechte!

Friedrich-Ludwig-Jahn-Oberschule

„Oberschule mit Sportspezialklassen“

Unsere Spezialdisziplinen sind Ringen und Ballsport.

Zurzeit lernen 410 Schülerinnen und Schüler an unserer Schule, die zwischen 12 und 16 Jahre alt sind. Es unterrichten 43 Lehrkräften, denen die Schulleiterin Frau Ines Schwerdt vorsteht.

Es werden die Fremdsprachen Englisch, Französisch und Russisch angeboten. Die Schülerinnen und Schüler können dabei an einer Sprachfeststellungsprüfung teilnehmen und nach erfolgreichem Bestehen sich diese Sprache als zweite Fremdsprache anrechnen lassen.

Für unsere Schülerinnen und Schüler, deren Muttersprache Arabisch oder Ukrainisch/Russisch ist, bieten wir im Nachmittagsbereich Unterricht in ihrer Muttersprache an.

Für den Nachmittagsbereich gibt es verschiedene Arbeitsgemeinschaften, wie z. B. Modellbau, Kochen, Sport und die Schulband.

Fachkräfte für soziale Arbeit stehen als Ansprechpersonen für Probleme zur Verfügung.

Zurzeit findet eine Erweiterung der Digitalisierung der Schule statt. Neue Whiteboards werden installiert, Klassen mit Laptops ausgestattet und Internetzugänge erweitert.

Allgemeine Informationen zu unserer Schule und unserem Heimatort

Sei dem 1. August 2006 gibt es am Standort des Schulzentrums in der Ludwig-Jahn-Straße [Stadtplan] neben der Friedrich-Ludwig-Jahn-Grundschule eine mit diesem Zeitpunkt neu gegründete Oberschule. Sie wurde aus der Oberschule „Freiherr von und zum Stein“ (ehemalige Realschule) und der „Friedrich-Ludwig-Jahn-Gesamtschule“ gebildet. Mit Beginn des Schuljahres 2007/2008 lernen alle Schülerinnen und Schüler beider ehemaliger Schulen am gemeinsamen Standort, dem Schulzentrum in der Ludwig-Jahn-Straße. Seit dem Schuljahr 2009/2010 führt die neue Oberschule den Namen Friedrich-Ludwig-Jahn-Oberschule „Oberschule mit Sportbetonung“ in Form des vollgebundenen Ganztagsbetriebes.

Weitere Informationen in Form eines Schulporträts auf den Seiten des Landes Brandenburg.

Luckenwalde ist die Kreisstadt von Teltow-Fläming. Sie liegt ca. 70 km südlich von Berlin und hat 21.000 Einwohner. Eine besondere Attraktion sind im kulturellen Bereich das Theater, die Kirchen, in denen regelmäßig musikalische Veranstaltungen stattfinden und die Musikschule Teltow-Fläming, die mit ihren Konzerten die kulturelle Landschaft bereichert. Aus sportlicher Sicht betrachtet, können die Fläming Therme und das Freibad Elstal, ebenso wie die über 200 km lange Fläming-Skate, Interessierten Möglichkeiten zur sportlichen Betätigung bieten. Von Luckenwalde ist es nicht weit nach Potsdam, das als Landeshauptstadt mit einer reichen historischen Vergangenheit, mit einer spannenden Museumslandschaft und einer interessanten Gegenwart als Studentenstadt stets einen Besuch wert ist.

Informationen zu Luckenwalde im Kreis Teltow-Fläming

Kontakt

Schulleitung
Frau Schwerdt

Stellv. Schulleitung
Frau Handel

Sekretariat
Frau Schröter

Sozialarbeit an Schule
Herr Ott, Frau Schmidt

Bibliothek
Frau Zschille

Hausmeister
Herr Schröder

Jahrgangsleitung/-koordination Schuljahr 2023/24
Jahrgang 7Frau Zschille
Jahrgang 8Frau Geißler
Jahrgang 9Frau Staloch
Jahrgang 10Frau Langenickel
Öffnungszeiten des Sekretariats

(z. B. zur Änderung persönlicher Daten, Unfallmeldung, Ausgabe von Fahrausweisen, Schülerausweisen und Schulbescheinigungen)

Montag bis DonnerstagFreitag
7:15 Uhr bis 15:30 Uhr7:15 Uhr bis 13:00 Uhr
Öffnung der Schule07:15
Öffnung der Unterrichtsräume07:30
Montag bis Freitag07:40bis15:00
1. Stunde07:40bis08:25
2. Stunde08:25bis09:10
Frühstückspause09:10bis09:30Vorklingeln 09:25
3. Stunde09:30bis10:15
4. Stunde10:15bis11:00
Pause 211:00bis11:30Vorklingeln 11:25
5. Stunde11:30bis12:15
6. Stunde12:15bis13:00
Pause 313:00bis13:30Vorklingeln 13:25
7. Stunde13:30bis14.15
8. Stunde14:15bis15:00
Tagesablauf

Hausordnung der Friedrich-Ludwig-Jahn-Oberschule

Überall, wo Menschen zusammenleben und arbeiten, müssen bestimmte Regeln eingehalten werden. In der Schule sollen diese dazu beitragen, den Schulalltag gemeinsam besser zu bewältigen und sich wohlzufühlen. Voraussetzung für eine angenehme Atmosphäre und ein erfolgreiches Lernen an unserer Schule sind Hilfsbereitschaft, gegenseitige Rücksichtnahme, Höflichkeit und Toleranz.

Teil 1 Schulalltag

1. Der Aufenthalt in der Schule ist nur im Zusammenhang mit schulischen Veranstaltungen gestattet. Alle Schülerinnen und Schüler verhalten sich auf dem Schulgelände so, dass niemand anderes gefährdet oder verletzt wird.

2. Der Einlass ins Schulgebäudeerfolgt 10 Minuten vor Unterrichtsbeginn. Schülerinnen und Schüler, die aus verkehrstechnischen Gründen früher zur Schule kommen oder erst später nach Hause fahren können, dürfen sich bei schlechter Witterung im Erdgeschoss des Hauptgebäudes aufhalten. Der Aufenthalt in den oberen Etagen ist untersagt.

3. Um 7.30 Uhr gehen alle Schülerinnen und Schüler unverzüglich in den Unterrichtsraum und bereiten sich auf den Unterricht vor.

4. Wenn eine Lehrkraft 5 Minuten nach Unterrichtsbeginn nicht erschienen ist, meldet sich der/die Klassensprechende oder eine Schülerin bzw. ein Schüler der Lerngruppe im Sekretariat.

5. Jeder Unterrichtsblock dauert 90 Minuten, eine Einzelstunde 45 Minuten.

6. In den Pausen zwischen den Blöcken begeben sich alle Schülerinnen und Schüler auf den Schulhof. Der Aufenthalt in den Klassenzimmern ist nicht gestattet. Zwischen den Einzel- und Ganztagsstunden erfolgt ein zügiger Raumwechsel. Kann aufgrund der vorliegenden Witterungsverhältnisse (z. B. Regen, Schnee, extreme Kälte, Glätte usw.) die Hofpause nicht regulär stattfinden, wird abgeklingelt. Die Schülerinnen und Schüler gehen in die Unterrichtsräume für die nachfolgende Stunde. Die nach Plan unterrichtenden Lehrkräfte gehen in ihre Räume und führen dort die Aufsicht. Die Flurbereiche werden in diese Aufsicht mit einbezogen. Für den Tagesbeginn gilt dies ebenfalls. Die Schülerinnen und Schüler gehen bei genannten Witterungsverhältnissen in ihre Klassen mit entsprechenden Aufsichtsverantwortlichkeiten der Lehrkräfte.   

7. In der ersten Pause kann die Frühstücksversorgung in der Mensa genutzt werden. Die 2. und 3. Pause ist vorrangig für die Schülerinnen und Schüler, die Mittag essen.

8. Interessierten Schülerinnen und Schüler mit einem gültigen Benutzerausweis steht in der 2. und 3. Pause die Bibliothek zur Verfügung.

9. Vor und nach dem Unterricht informieren sich alle Schülerinnen und Schüler über den Vertretungsplan und eventuelle Bekanntmachungen in den Schaukästen.

10. Während der Unterrichtszeit verlässt keine Schülerin bzw. kein Schüler ohne Erlaubnis das Schulgelände.

11. Das Tragen einer Kopfbedeckung während der Unterrichtszeit ist untersagt. Ausnahmen bilden medizinische und/oder religiöse Gründe.

12. Schülerinnen und Schüler, die aus gesundheitlichen Gründen nicht in der Lage sind, am weiteren Unterricht teilzunehmen, melden sich zunächst bei der Klassenleitung ab. Anschließend informiert die Sekretärin oder ein Schulleitungsmitglied die Eltern. Schülerinnen und Schüler dürfen das Schulgelände nur mit Einverständnis der Eltern (und gegebenenfalls in Begleitung) vorzeitig verlassen.

13. In Freistunden und bei verkürztem Unterricht verlassen nur Schülerinnen und Schüler mit schriftlicher Genehmigung der Eltern das Schulgelände.

14. Nach der letzten Unterrichtsstundewerden die Stühle hochgestellt (außer in den Computerräumen und der Bibliothek) und alle Fenster geschlossen.

15. Jeder ist verantwortlich für Ordnung und Sauberkeit an seinem Platz. Die Klassen achten auf Ordnung in den Unterrichtsräumen und den Hausfluren. Abfälle sind in die dafür vorgesehenen Behälter zu werfen.

16. Jegliches Eigentum der Schule, wie Bücher, Möbel, technische Geräte werden ordentlich und sorgfältig behandelt. Bei mutwilligen Zerstörungen werden die Eltern haftbar gemacht.

17. Das Mitbringen von Tabakwaren, E-Zigaretten, Alkohol und anderen Drogen ist untersagt. Das Rauchen, auch von E-Zigaretten ist unter Wahrung von §10 (insb. Absatz 4) des Jugendschutzgesetzes, auf dem gesamten Schulgelände nicht gestattet. Gleiches gilt für die Einnahme von Alkohol und/oder Drogen. Dieses Verbot gilt auch für Lehrkräfte und Besucher*Innen.

Das Mitbringen von Waffen, waffenähnlichen oder anderen gefährlichen Gegenständen sowie Feuerwerkskörpern ist strengstens untersagt.

Besteht aus der Zuwiderhandlung eine nachweisbar begründete unmittelbare und gegenwärtige Gefahr für Mitschülerinnen bzw. Mitschüler oder Lehrkräfte, ist die Schule berechtigt, Kontrollen durchzuführen und/oder Gegenstände einzuziehen. Bei begründetem Verdacht eines Verstoßes gegen die Hausordnung oder zum grundsätzlichen Zwecke der Gefahrenabwehr, behält sich die Schule das Recht vor, die Polizei zu verständigen. Darüber hinaus besteht die Möglichkeit der Strafanzeige.

18. Für Geld, Wertsachen und technische Geräte, die unaufgefordert mitgebracht werden, besteht kein Versicherungsschutz durch die Schule.

19. Schäden, Sachbeschädigungen und Diebstähle sind unverzüglich dem Lehrerpersonal oder im Sekretariat anzuzeigen. Fundsachen werden dem Hausmeister übergeben.

20. Skateboards, Kickboards oder ähnliche Fahrgerätedürfen aus Sicherheitsgründen nicht mit in die Schule gebracht werden.

21. Fahrräder, Mofas, Mopeds und Kraftfahrzeuge dürfen nur auf den dafür vorgesehenen Stellplätzen geparkt werden. Das Umherfahren auf dem Schulgelände ist zu unterlassen. Wer sich an fremden Rädern oder Autos zu schaffen macht, hat mit einer Strafanzeige bzw. Schadensersatzforderung zu rechnen. Die Schule haftet nicht für Beschädigungen oder Diebstahl. Das Abstellen von Fahrrädern im Wohngebiet ist nicht erlaubt.

22. Unfälle in den Schulgebäuden, in der Turnhalle, auf dem Sportplatz, auf dem Schulhof und auf dem Schulweg sind umgehend im Sekretariat zu melden.

23.  Bei Schnee und Eisglätteachten alle auf besondere Unfallgefahren und befolgen die Belehrungen. Das Schneeballwerfen ist strengstens untersagt.

24. Das Aushängen von Plakaten u. ä. muss im Voraus von der Schulleitung genehmigt werden.

25. Das Tragen oder das Repräsentieren von Kleidung und Symbolen, welche auf national -sozialistische, gewaltverherrlichende, rassistische oder menschenverachtende Einstellungen hinweisen oder als solche gedeutet werden können, ist nicht zulässig.

26. Den Anweisungen der Lehrkräfte und anderer berechtigter Personen ist grundsätzlich Folge zu leisten. Auf Verlangen haben Schülerinnen und Schüler ihren Namen und ihre Klasse zu nennen.

Teil 2 Elektronische Aufnahme– und Wiedergabegeräte

1. Vor Betreten aller Gebäude der Schule sind Handys grundsätzlich ausgeschaltet (außer Funktion) in der Schultasche zu verwahren. Im Einzelfall sind Handys auch abzugeben. Diese Entscheidung trifft die Schulleitung bzw. der Fachlehrer. Bei Verstößen gegen diese Regelung erfolgt die Abnahme des Handys. Die Wiedergabe erfolgt generell über die Schulleitung an die Eltern.

Bei Nichtherausgabe des Handys werden Schülerinnen und Schüler für den Tag vom Unterricht suspendiert. Die Eltern werden informiert.

2. Jegliche Ton- und Bildaufnahmen sind, soweit keine Genehmigung der Schulleitung vorliegt, während des gesamten Schulbetriebs auf dem gesamten Schulgelände und in allen Schulgebäuden verboten. Werden Personen heimlich fotografiert oder gefilmt, so stellt dies einen Eingriff in das allgemeine Persönlichkeitsrecht des Abgebildeten und damit eine Rechtsverletzung dar.

Verstöße gegen diese Regelung führen zu einer Ordnungsmaßnahme entsprechend §64 Absatz 3 des BbgSchulG vom 2. August 2002.

3. Tragbare digitale Aufnahme-/Wiedergabegeräte (MP3-Player, Discman, sowie Kopfhörer für Handys, Soundstation etc.) sind in allen Gebäuden der Schule grundsätzlich ausgeschaltet in der Schultasche zu verwahren. Bei Verstößen gelten die Regelungen wie in Abschnitt 1.

4. Bei Verlust und Beschädigungen von Handys und sonstigen Wertgegenständen besteht generell kein Versicherungsschutz.

5. Das Mitbringen, Erstellen, Vertreiben und Entgegennehmen von Datenträgern mit pornographischen, verfassungsfeindlichen, menschenverachtenden, gewaltverherrlichenden o. ä. Inhalten ist untersagt. Die Nutzung des Internetzugangs/der Internetseiten der Oberschule zur Verbreitung o.g. Inhalte ist ebenfalls nicht gestattet.

Teil 3 Grundsätze zum Datenschutz

Bei der Aufnahme an die Friedrich-Ludwig-Jahn-Oberschule werden personenbezogene Daten erhoben. Die Grundsätze für die Verarbeitung personenbezogener Daten werden in der Datenschutz-Grundverordnung Kapitel II Artikel 5 bis 11 festgelegt. (Kapitel II, Artikel 5, Buchstabe d)

1. Jede Änderung personenbezogener Daten ist der Schule zu melden.

2. Die Eltern volljähriger Schülerinnen und Schüler haben das Recht, sich über Angelegenheiten des schulischen Ausbildungsweges zu informieren. Auskünfte über persönliche schulische Angelegenheiten, insbesondere zum Leistungsstand, darf die Schule den Eltern erteilen, wenn die Schülerin oder der Schüler eingewilligt hat. Die Schülerin oder der Schüler soll zuvor angehört und auf das Recht hingewiesen werden, die Einwilligung zu verweigern. Über die Verweigerung der Einwilligung werden die Eltern unterrichtet.

Teil 4 Urheberrecht

Das Urheberrecht schützt den/die Urheber*in in seinen geistigen und persönlichen Beziehungen zum Werk und in der Nutzung des Werkes. Die Nutzungsrechte an im Unterricht gefertigten Bildern, Portfolios etc. sowie Fundsachen gehen 6 Monate nach Nichtabholung an die Schule über. Die Schule entscheidet danach über dessen Verwertung. (Nutzungsübertragungsregelung).

Sollten einzelne Bestimmungen/Festlegungen der Hausordnung nichtig sein, bleibt die Wirksamkeit im Übrigen unberührt.

I. Schwerdt
Schulleiterin

Stand: 11.10.2022

Der Namensgeber unserer Schule:

„Frisch, Frei, Fröhlich, Fromm“

Friedrich Ludwig Jahn

Unter diesem Motto arbeitete und wirkte Friedrich Ludwig Jahn.

Biografie von Friedrich Ludwig Jahn

Friedrich Ludwig Jahn wurde am 11. August 1778 in Lanz bei Lenzen in der Prignitz als Sohn eines Pfarrers geboren. 1796 nahm er in Halle ein Theologiestudium auf. Später wandte er sich vorwiegend dem Studium der Geschichts- und Sprachwissenschaften zu. Seit 1809 war Jahn in Berlin als Hilfslehrer tätig. In der Berliner Hasenheide eröffnete Friedrich Ludwig Jahn im Frühjahr 1811 den ersten deutschen Turnplatz. Seine Aktivitäten richtete er besonders auf die Jugend, mit denen er an unterrichtsfreien Nachmittagen auf den Turnplatz ging. Das deutsche Turnen, von Jahn als Gesamtheit aller Körperübungen verstanden, ordnete sich in seinen Nationalerziehungsplan ein, so wie er ihn seinem Hauptwerk „Das Deutsche Volkstum“ (1810) entwickelt hatte. 

Jahn entwickelte bekannte Turngeräte weiter, erfand auch neue. Besonders durch sein Hauptwerk „Die Deutsche Turnkunst“ (1816) entwickelte sich das Geräteturnen zur eigenständigen Sportart, und so beschränkten sich die turnerischen Betätigungen nicht nur auf einfache Leibesübungen, die er in seinem folgenden Ausspruch zitiert: „Gehen, Laufen, Springen, Werfen, Tragen sind kostenfreie Übungen, überall anwendbar, umsonst wie die Luft. Diese kann der Staat von jedem verlangen, von Armen, Mittelbegüterten und den Reichen, denn jeder hat sie nötig“. 1817 wurde Jahn von den Universitäten Jena und Kiel zum Dr. phil. ehrenhalber ernannt. 

Als deutscher Patriot wandte sich Jahn gegen die Kleinstaaterei und kämpfte für die Einheit Deutschlands. Er beteiligte sich an der Vorbereitung und Durchführung des nationalen Befreiungskampfes gegen die napoleonische Fremdherrschaft 1813/15, in dessen Ergebnis er sich die Erfüllung seiner Träume von einem einheitlichen Deutschland erhoffte. 1819 fiel er, wie auch viele andere Turner und Burschenschaftler, der sogenannten „Demagogenverfolgung“ zum Opfer. Er wurde wegen revolutionärer Umtriebe und staatsgefährdender Propaganda für 5 Jahre inhaftiert. 

Im Juni 1825 zog Friedrich Ludwig Jahn nach seiner Haftentlassung in die Stadt Freyburg. Da ihm der Aufenthalt in Berlin sowie in allen preußischen Universitäts- und Gymnasialstädten verboten wurde, suchte er in der Kleinstadt Zuflucht. In Freyburg wohnte er für kurze Zeit im Gasthof „Zum schwarzen Bären“ (heute Schützenstraße), danach beim Schneidermeister Sachse am Markt. Am 19. September 1828 erfolgte Jahns Ausweisung in das thüringische Städtchen Kölleda. Er hatte angeblich gegen das Verbot, Kontakte mit Jugendlichen, Studenten und Lehrern der höheren Schulen der Umgebung zu knüpfen, verstoßen. Als Jahn im Frühjahr 1835 nach Freyburg zurückkehrte, bezog er ein Haus am Kirchplatz. Da dieses Gebäude 1838 nieder brannte, erwarb Friedrich Ludwig Jahn ein Grundstück am Fuße des Schlossberges. Ein Jahr später ließ er dort ein Wohnhaus nach seinen eigenen Plänen erbauen. 

In Freyburg lebte Jahn sehr zurückgezogen und widmete sich immer mehr wissenschaftlichen und theoretischen Arbeiten. Erst im Jahr 1840 wurde Friedrich Ludwig Jahn rehabilitiert und erhielt nachträglich für Tapferkeit in den Freiheitskriegen das „Eiserne Kreuz“. 

1848 wurde Jahn als Abgeordneter des Regierungsbezirkes Merseburg zur Frankfurter Nationalversammlung gewählt. Am 15. Oktober 1852 starb Friedrich Ludwig Jahn in seinem Haus in Freyburg. 

Mit den nationalen Turnfesten von 1860 in Coburg, 1861 in Berlin und 1863 in Leipzig gelangte die Erinnerung an die Lehren Jahns in das Bewusstsein der Menschen zurück. Die aus Jahns Zeit stammende Inschrift am Giebel seines Hauses: „Frisch, Frei, Fröhlich, Fromm“ wurde zum Leitgedanken der deutschen Turnbewegung.

Anke Grosser

Quelle: Prospekt "F. -L. Jahn-Gedenkstätten in Freyburg / Unstrut"

Die Friedrich-Ludwig-Jahn-Gedenkstätte

Friedrich Ludwig Jahn (1778-1852), der Begründer des deutschen Turnens, nimmt einen würdigen Platz in der Tradition der Turn- und Sportbewegung ein.

In dem Freyburger Haus, dem heutigen Jahn-Museum, das 1838/40 nach seinen Plänen erbaut wurde und das er auch mit seiner Familie als Pensionär bis zu seinem Tode bewohnte, kann man heute anhand von Originaldokumenten Jahns Schaffen besichtigen.

Quelle: http://home.t-online.de/home/ Naturwerkstein/jahnh.htm
 
Neben seinem Wohnhaus gibt es zwei weitere, durchaus lohnenswerte Erinnerungsstätten zu besichtigen: die Jahn-Ehrenhalle sowie
die Jahn-Gedenkturnhalle in Freyburg.

Die Jahn-Gedenkturnhalle  wurde am 10. Juni 1894 im Beisein von 3000 Turnern eingeweiht und hat zwei Aufgaben: natürlich die Ehre des Turnvaters wahren und das Turnen nach seiner Lehre. Von 1894-1936 ruhten unter dem Giebel der Halle Jahns Gebeine, und der Giebel diente seit über 100 Jahren als Rahmen für Erinnerungsfotos unzähliger sportbegeisterter Turner. Doch schon bald war der kleine Museumsraum in der Halle zu klein geworden, und so wurde bereits am 27. September 1903 ein großzügiges Bauwerk als Jahnmuseum eröffnet und bis 1936 rege besucht – die heutige Jahn-Ehrenhalle, gleich bei der Turnhalle gelegen. Sie dient heute, seit 1999 aufwendig restauriert, für festliche Veranstaltungen ebenso wie für wissenschaftliche Tagungen und Versammlungen der Vereine und Verbände.

Entwicklung von Turngeräten

Hauptsächlich wurde dort Leichtathletik betrieben, wie auch Turnen an den Geräten Pferd, Klettergerüst, Ringe sowie Schwebebalken.

Außerdem wurde auch auf Laufen, Springen, Werfen, Ringen, Schwimmen und Wandern Wert gelegt.

Jahn selbst entwickelte das Reck- und Barrenturnen, die Geräte, die ja heute noch existieren. Er erfand auch den Einbaum und den Zweibaum, aber diese gibt es nicht mehr.

An unterrichtsfreien Nachmittagen wurde auf dem Turnplatz geturnt. Nach den Küren der Jungen wurde ein Pflichtteil durchgeführt. Dabei lernten die Schüler die Bewegungsabläufe der Übungen in strenger Ordnung an den einzelnen Geräten kennen.

Quelle: Hauptsächlich http://www.jahn-museum.de/ 
© M.Roblick